| Hoheitliche Vermessungen
Die Durchführung von hoheitlichen Vermessungen sind nach dem Nieder-sächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten. Lageplan Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Gebäude neu errichten oder bestehende Gebäude verändern wollen, fertigen wir die nach Bauvorlagen- verordnung notwendigen Lagepläne an.
Zerlegung Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder den Zuschnitt Ihres Grundstückes verändern wollen, führen wir für Sie die Zerlegungsvermessung durch und übergeben Ihrem Notar die für die Umschreibung im Grundbuch notwendigen Unterlagen.
Grenzfeststellung Wenn Grenzmarken an Ihrem Grundstück fehlen oder unbrauchbar sind, stellen wir für Sie diese Grenzmarken wieder her.
Gebäudevermessung Wenn auf Ihrem Grundstück Gebäude neu errichtet oder bestehende Gebäude verändert worden sind, führen wir die nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen erforderliche Gebäudevermessung durch.
Planunterlagen Wir fertigen die für die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderliche Grundlage an und stellen sie als DXF Datei oder auf Papier zur Verfügung. Nach dem Bebauungsentwurf des Planers fertigen wir einen Aufteilungsplan. | |||||||