Hoheitliche Vermessungen
Die Durchführung von hoheitlichen Vermessungen sind nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten.
Lageplan
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Gebäude neu errichten oder bestehende Gebäude verändern wollen, fertigen wir die nach Bauvorlagenverordnung notwendigen Lagepläne an.
Zerlegung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder den Zuschnitt Ihres Grundstückes verändern wollen, führen wir für Sie die Zerlegungsvermessung durch und übergeben Ihrem Notar die für die Umschreibung im Grundbuch notwendigen Unterlagen.
Grenzfeststellung
Wenn Grenzmarken an Ihrem Grundstück fehlen oder unbrauchbar sind, stellen wir für Sie diese Grenzmarken wieder her.